Personalentwicklung

Das landeskirchliche Konzept

Die Erfahrungen der beiden Pilotphasen 2000 und 2001 zeigen, dass die Grundkonzeption Personalentwicklung und Chancengleichheit bestätigt wurde.

Die Projektbeteiligten bestätigen, dass mit der landeskirchenweiten Einführung das (jährliche) Personalentwicklungsgespräch verpflichtend werden sollte, damit alle Mitarbeitende das Recht auf Personalentwicklung bekommen.

Die Auswertung zeigt auch, dass es sinnvoll ist, dass die Zuständigkeit für die Personalentwicklungsgespräche bei den direkten Vorgesetzten liegt und dass sie verpflichtend für alle ein mal jährlich durchgeführt werden. (Begründete Ausnahmen sind im Einzelfall zu klären). Dort wo es auch fachlichen und dienstlichen Gründen Sinn macht, ist Delegation der Personalentwicklungsgespräche möglich.

Die anfänglichen Anfragen nach der Führungsspanne, d.h. der zeitlichen Belastung der Dekane und Dekaninnen durch die in der Regel große Anzahl von Personalentwicklungsgesprächen wurde aufgegriffen. Entsprechende Entlastungsmöglichkeiten und damit Schwerpunktsetzung in die Personalführung sind aufgezeigt.

In den Pilotphasen hat sich gezeigt, dass die allermeisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher wenig Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten von Personalentwicklung haben. Es sind fast nur Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aus der Vielfalt der Möglichkeiten bekannt und werden deshalb auch schwerpunktmäßig angewandt. Aber nur mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Personalentwicklungsmaßnahmen wird auch der Vielfalt und der Unterschiedlichkeit der Mitarbeitenden und deren Anforderungen Rechnung getragen. Hier ist noch viel Information und Aufklärungsarbeit nötig.

Die Einbeziehung von Ehrenamtlichen in das Gesamtsystem Personalentwicklung und Chancengleichheit wird angegangen. Erste vereinzelte Erfahrungen – insbesondere im Bereich der Fachaufsicht – liegen vor. Sie müssen mit den weiteren vorliegenden Überlegungen und Konzeptionen zum Ehrenamt verbunden und weiterentwickelt werden. Dazu können die bisher gesammelten Erfahrungen aus der Erprobungsphase mit v. a. Haupt- und Nebenamtlichen dienen.
 
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