Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den vom Vorgesetzten und ihm selbst unterschriebenen Vereinbarungsbogen in einem arbeitsrechtlichen Verfahren nutzt? Es sind Unterschriften drauf: Dies kann ein Formfehler sein, der zu einem schulrechtlichen Vertrag führt.
Da die Aufzeichnungen nicht Bestandteil der Personalakte sind, ist davon auszugehen, dass diese in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht eingesetzt werden können, denn für beide Seite ist dies Vereinbarung zwar verbindlich, aber beide Seiten wissen auch, dass Vertraulichkeit zu wahren ist. D.h. die Weitergabe von im PE-Gespräch getroffenen Vereinbarungen in einem arbeitsrechtlichen Verfahren halten wir nicht für zulässig. Der Arbeitgeber müsste in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht beantragen, dass die Verwendung einer solchen Vereinbarung als Beweismittel nicht zulässig ist. Gerade die Trennung von PE-Gesprächen und Dienstgesprächen und die Nichtübernahme der Vereinbarungsbögen auf die Personalakten waren grundsätzliche Forderungen der MAV bzw. LAKIMAV.
Da die Aufzeichnungen nicht Bestandteil der Personalakte sind, ist davon auszugehen, dass diese in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht eingesetzt werden können, denn für beide Seite ist dies Vereinbarung zwar verbindlich, aber beide Seiten wissen auch, dass Vertraulichkeit zu wahren ist. D.h. die Weitergabe von im PE-Gespräch getroffenen Vereinbarungen in einem arbeitsrechtlichen Verfahren halten wir nicht für zulässig. Der Arbeitgeber müsste in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht beantragen, dass die Verwendung einer solchen Vereinbarung als Beweismittel nicht zulässig ist. Gerade die Trennung von PE-Gesprächen und Dienstgesprächen und die Nichtübernahme der Vereinbarungsbögen auf die Personalakten waren grundsätzliche Forderungen der MAV bzw. LAKIMAV.
