Besteht eine rechtliche Verpflichtung mit einer Vertretungskraft ein PE Gespräch zu führen, die jeweils für den Zeitraum eines Schuljahres arbeitet?
Beispiel: Befristet für ein Schuljahr erteilt eine Vertretung Religionsunterricht.
Nach § 3 Abs. 2 der Personalentwicklungsverordnung sind PE-Gespräche grundsätzlich einmal jährlich mit allen Mitarbeitenden zu führen.
Bei der o.g. Frage muss sicher unterscheiden, ob die Vertretungskräfte nur einmal für ein Schuljahr tätig sind oder immer wieder, jedoch jeweils nur für ein Schuljahr. Mit Vertretungskräften, die immer wieder als Vertretungskraft eingesetzt werden, wenn auch nicht immer in Ihrem Zuständigkeitsbereich, sollte dann auch jeweils ein PE-Gespräch geführt werden.
Dagegen kann bei einer einmaligen Vertretung für ein Schuljahr von dem PE-Gespräch abgesehen werden, zumal sich ja dann durch die Schulferien der Vertretungsauftrag sich nicht auf ein ganzes Jahr erstreckt - i.d.R. von September bis Ende Juli.
Andererseits ist es sinnvoll, wenn mit der "Ein-Schuljahr-Vertretung" zum Ende der Vertretungszeit ein Gespräch über Arbeitsbedingungen, Arbeitsumfeld, Zusammenarbeit usw. geführt wird.
personalentwicklung@elk-wue.de
Beispiel: Befristet für ein Schuljahr erteilt eine Vertretung Religionsunterricht.
Nach § 3 Abs. 2 der Personalentwicklungsverordnung sind PE-Gespräche grundsätzlich einmal jährlich mit allen Mitarbeitenden zu führen.
Bei der o.g. Frage muss sicher unterscheiden, ob die Vertretungskräfte nur einmal für ein Schuljahr tätig sind oder immer wieder, jedoch jeweils nur für ein Schuljahr. Mit Vertretungskräften, die immer wieder als Vertretungskraft eingesetzt werden, wenn auch nicht immer in Ihrem Zuständigkeitsbereich, sollte dann auch jeweils ein PE-Gespräch geführt werden.
Dagegen kann bei einer einmaligen Vertretung für ein Schuljahr von dem PE-Gespräch abgesehen werden, zumal sich ja dann durch die Schulferien der Vertretungsauftrag sich nicht auf ein ganzes Jahr erstreckt - i.d.R. von September bis Ende Juli.
Andererseits ist es sinnvoll, wenn mit der "Ein-Schuljahr-Vertretung" zum Ende der Vertretungszeit ein Gespräch über Arbeitsbedingungen, Arbeitsumfeld, Zusammenarbeit usw. geführt wird.
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