Müssen die MAVen die jeweils einzelnen PE-Gespräche genehmigen?
Die Mitarbeitervertretungen haben bei der Durchführung der PE-Gespräche keine Beteiligungsrechte.
Wir halten es jedoch für sehr wichtig, dass Mitarbeitervertretungen bei der Einführung und bei der weiteren Gestaltung von Personalentwicklung und Chancengleichheit beteiligt werden.
Die Mitarbeitervertretungen haben bei der Durchführung der PE-Gespräche keine Beteiligungsrechte.
Wir halten es jedoch für sehr wichtig, dass Mitarbeitervertretungen bei der Einführung und bei der weiteren Gestaltung von Personalentwicklung und Chancengleichheit beteiligt werden.
