Personalentwicklung in der Evang. Landeskirche in Württemberg

Rechtliche Grundlagen

Alle Mitarbeitenden in der Evangelischen Landeskirche haben ein Recht auf Personalentwicklung.
 
Personalentwicklung für alle... Nach dem Beschluß der Landessynode ist gesetzlich verankert, dass mit Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten Personalentwicklungsgespräche zu führen sind. Die Arbeitsrechtliche Kommission hat eine Arbeitsrechtliche Regelung verabschiedet, so dass auch die privatrechtlichen Mitarbeitenden in den systematischen Prozess der Personalentwicklung einbezogen sind.
 
 personalentwicklung@dont-want-spam.elk-wue.de
 
 

Details erfahren Sie durch Klick auf die hier folgenden Links:
 
 Personalentwicklungsgesetz - PEG vom 25. November 2002
 
 Kirchliche Verordnung zur Durchführung des Personalentwicklungs-gesetzes (Personalentwicklungsverordnung – PEVO)
 
 Arbeitsrechliche Regelung
 
 Möglichkeiten bei Verweigungshaltung

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